Wird in einer GmbH der Geschäftsführer abberufen stellt sich die Frage, wer für die notwendige Veränderung des Dienstvertrages zuständig ist. Der neue Geschäftsführer? Oder die Gesellschafter? Ein aktuelles BGH-Urteil schafft Klarheit.
Wird in einer GmbH der Geschäftsführer abberufen stellt sich die Frage, wer für die notwendige Veränderung des Dienstvertrages zuständig ist. Der neue Geschäftsführer? Oder die Gesellschafter? Ein aktuelles BGH-Urteil schafft Klarheit.