Das Bundesarbeitsministerium hat mitgeteilt, dass die Corona-Arbeitsschutzverordnung an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt wird. Die Anwendung verlängert sich bis einschließlich 24.11.2021. Außerdem gibt es jetzt etwas mehr Klarheit zu einer umstrittenen Frage: Dürfen Arbeitgeber künftig von ihren Beschäftigten Auskunft über eine Coronaimpfung oder eine Genesung verlangen?
Arbeitsschutz
Corona-Tests in Unternehmen nunmehr verpflichtend!
Eine Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung hat nunmehr Arbeitgeber darauf verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal in der Kalenderwoche einen Test anzubieten, der zum Nachweis einer Infektion mit dem Corona-Virus dient. Zudem müssen Beschäftigte, die auf der Arbeit häufigen Kontakt mit anderen, wechselnden Personen haben, jede Woche zwei Testangebote erhalten.
Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung: Pflicht zur Corona-Gefährdungsbeurteilung!
Mit Blick auf die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ist in der Öffentlichkeit bisher vor allem das Thema Home-Office diskutiert worden. Die Verordnung beinhaltet allerdings noch einen weiteren wichtigen Punkt, den Arbeitgeber unbedingt kennen sollten.