Nutzungsersatz bei Darlehenswiderruf: EuGH stärkt Darlehensgebern den Rücken

Widerruft ein Verbraucher einen Darlehensvertrag, gibt es meist mehrere Streitpunkte. Wird ein solcher Widerruf wirksam ausgeübt, so bietet oftmals die Frage nach der tatsächlichen Höhe der durch den Darlehensgeber (Bank) an den Darlehensnehmer (Verbraucher) zu erstattenden Beträge erhöhtes Diskussionspotenzial. Weiterlesen

Neuer Widerrufsjoker bei Verbraucherdarlehensverträgen?

Der EuGH hat mit Urteil vom 26.03.2020 (Az. C-66/19) die Verwendung sogenannter Kaskadenverweisungen in Widerrufsklauseln von Verbraucherdarlehensverträgen als nicht mit dem EU-Recht vereinbar und damit für unwirksam erklärt. Solche nach Ansicht des EuGH unwirksamen Kaskadenverweisungen dürften immer dann vorliegen, wenn der Verbraucher zur Bestimmung des Beginns der Widerrufsfrist auf eine gesetzliche Norm verwiesen wird, die ihrerseits auf weitere Folgenormen verweist. Der EuGH hat seine Ausführungen zur Unwirksamkeit solcher Kaskadenverweisungen nicht auf einen bestimmten Typus von Verbraucherdarlehensvertrag beschränkt. Die Ausführungen dürften daher auf alle Arten von Verbraucherdarlehensverträgen, wie u.a. auch KFZ-Finanzierungen oder Immobiliardarlehen, Anwendung finden können.

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