Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung zur Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)

Seit der Einführung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen von 22. Dezember 2016 besteht die Pflicht, elektronische Aufzeichnungssysteme sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (nachfolgend TSE) zu schützen. Dadurch werden die Daten in der Kasse gespeichert und unzulässige nachträgliche Änderungen unmöglich gemacht. Im BMF-Schreiben vom 06. November 2019 hat die Finanzverwaltung klargestellt, dass die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen umgehend durchzuführen und rechtliche Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen sind. Weiterlesen