Restrukturierung statt Insolvenz: Was der geplante neue Rechtsrahmen vorsieht

Nach langwierigen Vorarbeiten hat nunmehr das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf zur Einführung eines Rechtsrahmens für Restrukturierungen, mit dem Insolvenzen vermieden werden sollen, vorgelegt. Dieses Gesetz bedeutet die Umsetzung der von der europäischen Richtlinie vorgeschriebenen verfahrensrechtlichen Grundlagen für die Durch- und Umsetzung von Sanierungen im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens.

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