Das sogenannte „neuartige Coronavirus“ ist in Deutschland angekommen. Manche Arbeitgeber schicken Mitarbeiter nach Hause bzw. schließen gar ihren Betrieb. Behörden stellen mögliche Infizierte unter Quarantäne. Betriebe, Schulen und Kindergärten bleiben bereits mancherorts geschlossen. Unweigerlich kämpfen nun auch Mandanten aus der Wirtschaft mit den Folgen dieser außergewöhnlichen Situation. Doch wie wirkt sich das arbeitsrechtlich aus?