EU-Richtlinie: Privatinsolvenzverfahren sollen auf 3 Jahre verkürzt werden

Die Dauer von Insolvenzverfahren ist bisher in den Ländern der EU unterschiedlich geregelt. Eine neue Richtlinie soll dies nun vereinheitlichen und damit künftig auch dem zunehmend in Mode gekommenen  „Insolvenztourismus“ einen Riegel vorschieben.

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