Mit der Insolvenzantragspflicht haben sich viele Unternehmer bisher nicht beschäftigt, weil es dank des wirtschaftlichen Erfolges schlicht nicht nötig war. Nachdem die Corona-Krise nun jedoch viele bisher gesunde Unternehmen in existenzbedrohende Schieflage gebracht hat, ist das Thema plötzlich stark in den Fokus gerückt. Die Bundesregierung hat die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt – aber was bedeutet das ganz genau für Unternehmen, die sich gerade in einer existenziellen Krise befinden? Und wie reagieren Vorstände und Geschäftsführer jetzt richtig? Nicolas Grimm, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht bei EEP, gibt Antworten und praxisnahe Tipps für betroffene Unternehmer.