Minijobs können unter Umständen sozialversicherungspflichtig werden!

Zum 01.01.2019 sind Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die gravierende Auswirkungen auf sogenannte „Minijobs“, also (eingeschränkt) sozialversicherungsfreie geringfügige Beschäftigungsverhältnisse mit einem Entgelt von bis zu 450 Euro monatlich haben können.

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