Kommunalrechtlicher Gegenwind bei der Beteiligung an Windparks: Laues Lüftchen oder steife Brise?

Die Basis einer nachhaltigen Lebensweise für diese und künftige Generationen lautet Energiewende. Als Land zwischen den Meeren bietet Schleswig-Holstein hervorragende Bedingungen für die Nutzung von Wind als regenerative Energiequelle. Kommunen spielen hier eine Schlüsselrolle.

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Anpassung kommunaler Gesellschaftsverträge an § 102 GO SH

Das Jahr 2020 muss sich für einen kommunalen Hochbetrieb verantworten: Die Umstellung kommunaler Leistungsverhältnisse auf § 2b UStG, die SH-Vergaberechtsnovelle, das zum 01.01.2020 in Kraft getretene neue Landeswassergesetz (LWG) und schließlich die Corona-Pandemie. Als wäre der Steuerungsaufwand für diese Umstellungen nicht ohnehin schon genug, so endet das Jahr mit der Anpassungsfrist für kommunale Gesellschaftsverträge an die Vorgaben des Gesetzes zur Stärkung der Kommunalwirtschaft (v. 21.06.2016, GVOBl., S. 528). Bis zum 31. Dezember müssen die Vorgaben des § 102 Absatz 2 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (SHGO) in nahezu allen Gesellschaften mit kommunaler Beteiligung umgesetzt sein. Weiterlesen