Kommunalrechtlicher Gegenwind bei der Beteiligung an Windparks: Laues Lüftchen oder steife Brise?

Die Basis einer nachhaltigen Lebensweise für diese und künftige Generationen lautet Energiewende. Als Land zwischen den Meeren bietet Schleswig-Holstein hervorragende Bedingungen für die Nutzung von Wind als regenerative Energiequelle. Kommunen spielen hier eine Schlüsselrolle.

Gleichwohl sind es meist Privatunternehmen, die der Kommune als federführende Partner bei der Realisierung von Windenergieanlagen (WEA) beiseite stehen – oft in Form von gemischtwirtschaftlichen Unternehmen. Die bewusste Profitorientierung dieser marktwirtschaftlichen Akteure soll dem Erfolg des Projekts gar nicht abträglich sein – ganz im Gegenteil. Allerdings kann diese Motivation mit der Gemeinwohlverpflichtung der Kommunen kollidieren. Das kommunale Wirtschaftsrecht „tickt“ nämlich etwas anders als der Wirtschaftstrieb eines „rationalen Nutzen- Maximierers“: weniger auf Profite gepolt und verstärkt risikoavers. Wie sich auch „besonders lukrative“ WEA- Projekte mit dieser kommunalen Besonderheit in Einklang bringen lassen und wo die (zu Projektbeginn oft noch unentdeckten) Risiken lauern, zeigt dieser Beitrag.

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