Die EU-Regelung, dass Reisende verpflichtet sind, selbst bei kurzfristigen, gar eintägigen Dienstreisen/Entsendungen ins Ausland eine A1-Bescheinigung einzuholen und mit sich zu führen, ist nichts Neues. Doch viele Unternehmen haben diese Regelung eher locker gehandhabt oder ignoriert ganz mit der Vorstellung, man könne die Bescheinigung notfalls nachträglich bei der Krankenkasse einholen. Diese Vorstellung ist jedoch unzutreffend.
Grenzüberschreitung
Webinar der IHK Bonn/Rhein-Sieg: Grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze in der EU trotz Corona
Grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze innerhalb der EU stellen viele Unternehmen regelmäßig vor große Herausforderungen. Dabei gibt es natürlich rechtliche Vorgaben zu beachten, die zunehmende weiter wachsen, gerade im Hinblick auf das europäische Ausland. Dazu soll das Webinar der IHK Bonn/Rhein-Sieg mit Referenten der Advoselect-Gruppe im März genaue Auskünfte geben. Weiterlesen