Die A1-Bescheinigung – auch bei Geschäftsreisen in Europa ein Muss – digitales Antragsverfahren seit Juli 2019

Die EU-Regelung, dass Reisende verpflichtet sind, selbst bei kurzfristigen, gar eintägigen Dienstreisen/Entsendungen ins Ausland eine A1-Bescheinigung einzuholen und mit sich zu führen, ist nichts Neues. Doch viele Unternehmen haben diese Regelung eher locker gehandhabt oder ignoriert ganz mit der Vorstellung, man könne die Bescheinigung notfalls nachträglich bei der Krankenkasse einholen. Diese Vorstellung ist jedoch unzutreffend.

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