Der mitarbeitende GmbH-Gesellschafter in der Sozialversicherung

Erfahrungsgemäß herrscht in der Praxis oftmals die unzutreffende Annahme, dass die Sozialversicherungspflicht bereits dadurch ausgeschlossen sei, dass eine in einer GmbH beschäftigte Person zugleich Gesellschafter der GmbH ist. Diese Annahme ist verfehlt: Auch Gesellschafter-Geschäftsführer und mitarbeitende Gesellschafter einer GmbH können – und tun dies häufig – in einem abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zu „ihrer“ GmbH stehen. Aktuell prüft die Deutsche Rentenversicherung (DRV) vermehrt den sozialversicherungsrechtlichen Status von mitarbeitenden Geschäftsführern und Gesellschaftern bei GmbHs.

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GmbH-Gesellschafter aufgepasst – Zahlungsnachweise für die Leistung der Stammeinlage gut aufbewahren!

In der Regel erbringt ein GmbH-Gesellschafter die von ihm übernommene Stammeinlage, indem er den in der Satzung vorgesehenen Geldbetrag an die GmbH leistet. Meist wird es sich dabei um eine Zahlung auf ein Bankkonto der Gesellschaft oder um die Einlage des Betrages in die Barkasse handeln.  Weiterlesen