Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Grundsatzentscheidung zum Datenschutz gefällt, wonach die datenschutzrechtliche Verantwortung von Facebook-Fanpages sowohl bei Facebook als auch bei dem Betreiber der Seite liegt. Demzufolge haftet der Betreiber einer Facebook-Fanpage für Datenschutzverstöße durch Facebook mit.