Das neue E-Rechnungsgesetz beginnt zu wirken: Seit Ende November 2018 müssen die ersten öffentlichen Auftraggeber in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Auch Unternehmen sollten sich frühzeitig mit der sogenannten X-Rechnung, dem Rechnungsstandard der Zukunft, auseinandersetzen.