Stärken liquiditätswirksam eingesetzt: Wie berät eine multidisziplinäre Wirtschaftskanzlei zu Corona-Hilfen?

Bereits seit über einem Jahr müssen viele Unternehmen die negativen Auswirkungen der Corona-Krise bewältigen. Noch immer hat die Sicherstellung der Liquidität obere Priorität. Die vom Bund gestarteten Corona-Überbrückungshilfen I, II und III sollen helfen. Um Missbrauch entgegenzuwirken, ist die Antragstellung nur indirekt über bestimmte Berufsträger möglich (sog. prüfende Dritte, etwa Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte). Zur Unterstützung und zur Vorbereitung des Berufsstands auf die Antragstellung hat die Bundesregierung einen (vorläufigen) Frage-und-Antwort-Katalog (sog. FAQ) zur Verfügung gestellt. Die FAQ erläutern einige wesentliche Fragen zur Handhabung der Bundesprogramme, insbesondere auch zur Antragsberechtigung und zum Umfang der förderfähigen Kosten. In der Praxis ist jedoch häufig eine – zu Lasten des Antragstellers – zu schematische Anwendung dieser FAQ zu beklagen, sei es im Umgang mit atypischen Fällen wie verbundenen Unternehmen oder bei der zu wenig proaktiven „Beratung“ im Zusammenhang mit der Förderhöhe. In beiden Fällen bleibt – unnötigerweise – Liquidität auf der Strecke. Wir zeigen, was EEP als multidisziplinäre Wirtschaftskanzlei beim Umgang mit Überbrückungshilfen anders macht:

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