Verlängerte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht: Was Geschäftsführer jetzt unbedingt wissen müssen

Die im März beschlossene Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll bis Ende 2020 verlängert werden. Unternehmen, die coronabedingt in die Krise geraten sind, waren seit März nicht mehr verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Aber das gilt ab Oktober nicht mehr uneingeschränkt: Die Regeln werden wieder schärfer.

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