Brisante Entscheidung aus Erfurt: Der Arbeitgeber ist bereits jetzt verpflichtet, die Arbeitszeit aller Mitarbeiter zu erfassen. Dies gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Größe des Unternehmens und davon, ob ein Betriebsrat besteht. Mit einer solch weitreichenden Entscheidung hatte kaum jemand gerechnet: Während die
Regierung noch über eine Novellierung des Arbeitszeitgesetzes und die Umsetzung einer EuGH-Entscheidung aus dem Jahr 2019 diskutiert, stellt das Bundesarbeitsgericht mit
Beschluss des gestrigen Tages (13.09.2022 – 1 ABR 22/21) klar: Der Arbeitgeber ist bereits jetzt verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern
geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Dies ergebe sich auch ohne eine Gesetzesänderung bereits nach europarechtskonformer Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes. Damit überholt das BAG den deutschen Gesetzgeber. Weiterlesen
Arbeitszeiterfassung
Immer wieder Überstunden!
In den letzten Jahren gab es zur Frage der Überstundenvergütung diverse gerichtliche Entscheidungen. Diese gipfelten in einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14.05.2019 (*1), welche die Darlegungslast zu Lasten der Arbeitgeber ausdehnt, wenn es um die Veranlassung zu den Überstunden geht. In der Praxis war hieraus vielfach die Verpflichtung des Arbeitgebers interpretiert worden, ein effektives Zeiterfassungssystem zu unterhalten, um Beweisschwierigkeiten bei Überstundenforderungen zu entgehen. Weiterlesen