Wenn ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses freigestellt wird, gibt es nicht selten Streit um Resturlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu dieser Frage sollten Arbeitgeber kennen.
Arbeitsverhältnis
Erfreuliche Klarheit bei Saisonarbeitsverhältnissen
Eine gerade für Saisonbetriebe sehr praxisrelevante Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 19.11.2019 getroffen.