Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung und bereichsspezifische Auskunftspflicht bezüglich des Impfstatus

Das Bundesarbeitsministerium hat mitgeteilt, dass die Corona-Arbeitsschutzverordnung an die Dauer der epidemischen Lage gekoppelt wird. Die Anwendung verlängert sich bis einschließlich 24.11.2021. Außerdem gibt es jetzt etwas mehr Klarheit zu einer umstrittenen Frage: Dürfen Arbeitgeber künftig von ihren Beschäftigten Auskunft über eine Coronaimpfung oder eine Genesung verlangen?

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