Über viele Jahre wurde das Insolvenzanfechtungsrecht gerade aus Sicht der Wirtschaft als zu insolvenzverwalterfreundlich angesehen. Insbesondere im Bereich der sogenannten Vorsatzanfechtung nach § 133 der Insolvenzordnung (InsO) wurden vielfach geringe Beweisanzeichen, die auf eine Zahlungsschwäche des Schuldners hindeuteten, bereits als anspruchsbegründend angesehen. Weiterlesen