Arbeitsverträge: Profisportler bis zur Rente?

Befristete Arbeitsverträge im Profi-Fußball bleiben zunächst zulässig. Der ehemalige Torwart des FSV Mainz 05, Heinz Müller, hatte seinen ehemaligen Verein verklagt. In dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz ging es um die Frage, ob die im Profi-Sport übliche befristete Verlängerung von Arbeitsverträgen auch dann unzulässig ist, wenn der nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz geltende Höchstrahmen von 2 Jahren für eine Befristung überschritten ist. Das Arbeitsgericht Mainz hatte noch so entschieden.

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