Mindestlohn: Erhöhung sehr wahrscheinlich

Nach der Einführung des flächendeckenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns zum Januar 2015 steht in Kürze die Entscheidung an, welche Höhe der Mindestlohn ab 2017 haben wird – und ob es Ausnahmen für Flüchtlinge geben wird.

Im Juni 2016 wird die aufgrund des Mindestlohngesetzes gebildete Mindestlohnkommission darüber befinden, ob und in welchem Umfang der Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro brutto ab dem 01.01.2017 erhöht werden wird.

Angesichts der nachhaltig guten wirtschaftlichen Entwicklung gibt es erhebliche Anzeichen für eine Heraufsetzung des Mindestlohns. Allgemein wird damit gerechnet, dass sich der zukünftige Mindestlohn auf einen Betrag zwischen 8,80 Euro und 8,85 Euro einpendeln wird. Eine weitere Erhöhung wäre dann zum 01.01.2019 möglich.

Ausnahme für Flüchtlinge?

Aufgrund der Flüchtlingsproblematik ist weiter im Gespräch, für diesen Personenkreis Ausnahmen vom Mindestlohn nach dem Vorbild der Ein-Euro-Jobs zu schaffen. Dies bedürfte aber einer gesetzlichen Regelung und kann nicht von der Kommission beschlossen werden.

Betroffene Arbeitgeber tun gut daran, sich in ihrer Kalkulation rechtzeitig auf die zu erwartenden Anpassungen einzustellen.

 

Bildquelle: Paul Vasarhelyi – shutterstock.com

Ein Gedanke zu „Mindestlohn: Erhöhung sehr wahrscheinlich

  1. Die Einführung des Mindestlohns war sicherlich ein ganz wichtiger Schritt, dennoch muss sich in diesem Bereich noch einiges mehr tun, damit die Menschen auch endlich wieder von ihrem Geld leben können. Aktuell ist das in vielen Familien leider nicht der Fall.

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