Advoselect Gruppe informiert: Lieferkettenmanagement und Force Majeur in Europa (Update)

Lockdown, Lieferengpässe, Leistungsverzögerungen – Die Corona-Krise hat gezeigt, wie komplex und instabil globale Lieferketten sind. Bei der Bewältigung im eigenen Unternehmen ist die Geschäftsleitung mehr denn je gefordert: Erhebliche Haftungsrisiken dürfen trotz der häufig gebotenen Handlungseile nicht aus dem Blick verloren werden. Wie ist die Rechtslage in den einzelnen Ländern in Europa? Darüber informiert das europaweite Netzwerk Advoselect in einer Webinar-Reihe unter Federführung von EEP. Zu den Ländern, die bereits behandelt wurden, zählen neben Deutschland unter anderem Großbritannien, Italien, Frankreich, die Niederlande, Luxemburg und Belgien. Hier können Sie sich die einzelnen Ausgaben noch einmal anschauen. 

Welche Pflichten treffen Geschäftsführung und Vorstand in der Corona-Krise? Unter welchen Voraussetzungen kann sich das Unternehmen nach britischem, französischem, italienischen oder deutschem Recht erfolgreich auf höhere Gewalt berufen? Und: Auf welche Punkte ist zu achten, wenn auf das Lieferverhältnis das UN-Kaufrecht anwendbar ist? Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt die Online-Seminar-Reihe “Lieferkettenmanagement und Force Majeure in Coronazeiten”.

In der ersten Folge drehten sich die praxisbezogenen Hilfestellungen um Großbritannien, Frankreich, Italien und Deutschland. Wer den Termin am 27. Oktober 2020 mit den Referenten Stephen Morrall (London), Ulrich Zschunke (Paris), Mario Dusi (Mailand) und Dr. Jan Reese (Flensburg) leider nicht wahrnehmen konnte, kann unter dem beigefügten Link das Webinar noch einmal nachträglich anschauen:

Hier sehen Sie Folge 1 in voller Länge

Die zweite Folge widmete sich den Ländern Belgien, Luxemburg, Niederlande und Deutschland. Die Referenten: Alexis Hallemans, Brüssel; Robert Kayser, Luxemburg; Brigitte Spiegeler und Sandra Hattwig, Den Haag; Dr. Jan Reese, Flensburg. Auch diese Veranstaltung können Sie online noch einmal anschauen, wenn Sie sie verpasst haben:

Hier sehen Sie Folge 2 in voller Länge

 

Bildquelle: apops/shutterstock.com

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