Insolvenz der KG: Urteil zur Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung der Kommanditistenhaftung durch den Insolvenzverwalter

Die Geltendmachung der Haftung des Kommanditisten für Gesellschaftsverbindlichkeiten durch den Insolvenzverwalter über das Vermögen einer Kommanditgesellschaft setzt voraus, dass eine Zahlung zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger erforderlich ist. Doch wer muss im Streitfall darlegen und ggf. beweisen, ob und inwieweit die Geltendmachung der Haftung eines Kommanditisten erforderlich ist oder nicht? Darüber hatte das Landgericht Hamburg zu entscheiden.

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Ostsee-Expedition 2018: „Team EEP“ setzt die Segel

Zwischen Deutschland und Dänemark läuft gerade wieder eine Regatta der besonderen Art: Bei der „Ostsee-Expedition“ messen sich verschiedene Segel-Teams in einem Wettkampf für einen guten Zweck. Auch unsere Kanzlei EHLER ERMER & PARTNER ist wieder mit einer eigenen Mannschaft dabei – und hatte trotz wechselhaften Wetters einen Traumstart.

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DSGVO aktuell: Voraussetzungen für eine Datenschutzfolgeabschätzung endlich einheitlich definiert

In bestimmten Fällen ist nach der neuen Datenschutzgrundverordnung eine sogenannte Datenschutzfolgeabschätzung notwendig, die für Unternehmen viel Aufwand bedeutet. Bisher war für Unternehmen aber nur schwer zu recherchieren, wann genau dieser Fall eintritt. Eine neue einheitliche „Muss-Liste“ schafft nun Klarheit.

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