Zwischen Meinungsfreiheit und Unternehmensinteresse: Vorstandskodex für allgemeinpolitische Äußerungen

Als der Vorstandsvorsitzende der Siemens AG, Joe Kaeser, am 16.5.2018 als Reaktion auf eine Rede der AfD-Bundestagsabgeordneten Alice Weidel auf Twitter veröffentlichte, dass er „Kopftuch-Mädel“ gegenüber dem „Bund Deutscher Mädel“ bevorzuge, stieß er damit eine kontrovers und crossmedial breit geführte gesellschaftliche Diskussion an. Im Rahmen dieser Debatte wurde auch vermehrt die Frage aufgeworfen, ob und inwieweit sich Vorstandsmitglieder von Unternehmen zu allgemeinpolitischen Themen, die nicht mit der Unternehmenstätigkeit im engeren Sinne zusammenhängen, äußern dürfen, sollen oder gar müssen.

Für Vorstandsmitglieder, auf der anderen Seite, stellt sich zunehmend die Frage nach ethischen und moralischen Verpflichtungen, zu zentralen gesellschaftlichen Themen Stellung zu beziehen – resultierend auch aus einer Verantwortung gegenüber ihren Stakeholdern. Das Spannungsfeld zwischen freier Meinungsäußerung auf der einen sowie den Vorstandspflichten bzw. dem Unternehmensinteresse auf der anderen Seite wird in einem aktuellen Beitrag für das Magazin “Betriebsberater” skizziert und anhand der Aufstellung eines Verhaltenskodex einer praktikablen Lösungsmöglichkeit zugeführt. Der Artikel, an dem EEP-Anwalt Mike Bogensee als Co-Autor mitgewirkt hat, ist gerade frisch erschienen und kann hier gelesen und heruntergeladen werden:

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