Kann ein Unternehmer von einem Tag auf den anderen plötzlich das Unternehmen nicht mehr führen und seine Interessen nicht mehr wahrnehmen, kann dies zu massiven Problemen führen. Um dem vorzubeugen, sind gut durchdachte Vorsorgevollmachten ein wirkungsvolles Instrument.
Fällt der Unternehmer – gleich aus welchem Grund – aus, ist das für das Unternehmen regelmäßig bedrohlich. Katastrophale Folgen hat es jedoch häufig, wenn kein Bevollmächtigter benannt ist und deshalb ein längerer Schwebezustand entsteht, in dem niemand die notwendig werdenden unternehmerischen Entscheidungen treffen kann.
Diesem Risiko kann mit einer entsprechenden (Vorsorge-) Vollmacht vorgebeugt werden. Mit einer solchen Vollmacht wird bestimmt, wer den betroffenen Unternehmer bzw. Gesellschafter persönlich vertreten darf, wenn dieser gesundheitlich oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sein sollte, seine Interessen selbst wahrzunehmen bzw. seine Gesellschafterrechte selbst auszuüben.
Notarielle Beurkundung notwendig?
Die Vollmacht kann dabei beispielsweise für Vermögensangelegenheiten oder für Patientenrechte gelten, aber auch umfassend als Generalvollmacht ausgestaltet werden, ggf. auch unter Einbeziehung einer Betreuungsverfügung. Dabei ist es ratsam, jedoch nicht zwingend erforderlich, die entsprechende Vollmacht notariell beurkunden zu lassen. Dies führt zu einer höheren Akzeptanz im Rechtsverkehr, z.B. bei Behörden oder Banken, und erleichtert dem Bevollmächtigten das erforderliche Handeln.
Die Vollmacht kann zudem auch über den Tod hinaus gelten. Hierdurch kann den Erben und dem Unternehmen die Hängepartie eines teuren Erbscheinverfahrens erspart werden.
Schließlich sollte der Unternehmer seinen sog. digitalen Nachlass, d.h. Passwörter, Zugangsdaten usw., sowie wichtige Dokumente wie z.B. (Gesellschafts-) Verträge stets geordnet und für eine Vertrauensperson zugänglich halten. Dies erleichtert und beschleunigt das Handeln im Notfall erheblich.
Umsichtig gestalten
Aufgrund der großen Bedeutung der Thematik und der potentiellen gravierenden Folgen für den Fall des Nichtvorsorgens sollte jeder Unternehmer rechtzeitig für den Fall der Fälle vorsorgen und die notwendigen Gestaltungen treffen bzw. den ggf. geänderten aktuellen Bedürfnissen anpassen. Nur so kann Streit vermieden, Vermögen erhalten und die reibungslose Unternehmensfortführung gesichert werden.
Wir unterstützen Sie gern bei diesem äußerst wichtigen Anliegen. Sprechen Sie uns gern jederzeit an!
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