Mit dem Liefervertrag verpflichtet sich der Verkäufer einer Windenergieanlage zum Aufstellen einer Windenergieanlage mit vorher festgelegten Leistungsparametern. Doch so beachtlich die technische Weiterentwicklung in diesem Bereich auch ist, waren, sind und bleiben viele Windenergieanlagen fehleranfällig. Wie können hier Leistungsgefahren minimiert werden? Zunächst ist zu empfehlen, dass der Lieferant einen bestimmten Qualitätsnachweis zu erbringen hat. Weiter helfen umfangreiche Audits und Werkbesichtigungen, um gerade bei größeren Windenergieparks Fehlerquellen von vornherein zu reduzieren. Nach Abnahme der Anlage gewinnen umfangreiche Gewährleistungsklauseln an Bedeutung. Hierbei ist vor allem darauf zu achten, dass der Lieferant verpflichtet ist, die Logistik und Logistikkosten bei einer Reparatur bereit zu stellen.
Nur ein Risiko wird man den Investoren wohl kaum nehmen können: Das Wetterrisiko ist grundsätzlich vom Besteller zu tragen. Hier helfen nur Mindestvergütungssätze.