Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

Warum gibt es einen Ausgleichsanspruch?

Der Ausgleich dient als Vergütung für den vom Handelsvertreter aufgebauten und nach Vertragsende dem Unternehmer überlassenen Kundenstamm. Denn sobald das Handelsvertreterverhältnis endet, erlischt der Anspruch des Handelsvertreters auf Provision. Es ist allerdings nicht unüblich, dass der Unternehmer in der Folgezeit weitere Verträge mit den geworbenen Kunden. Hierfür soll ein Ausgleich geschaffen werden. Weiterlesen