Das Bundesarbeitsgericht hat ein Urteil zu Verfallsklauseln in Arbeitsverträgen gefällt. Wenn diese Klauseln den Mindestlohn einbeziehen, sind sie unwirksam. Für viele Arbeitgeber könnte das weitreichende Folgen haben.
Das Bundesarbeitsgericht hat ein Urteil zu Verfallsklauseln in Arbeitsverträgen gefällt. Wenn diese Klauseln den Mindestlohn einbeziehen, sind sie unwirksam. Für viele Arbeitgeber könnte das weitreichende Folgen haben.