Trinkgelder gehören in vielen Berufen schon seit langem zum guten Ton. Die Besteuerungspraxis von Trinkgeldern ist jedoch etwas unübersichtlich und kann, wenn man nicht aufpasst, zu unangenehmen Steuernachzahlungen, insbesondere im Rahmen einer Betriebsprüfung, führen. Entscheidend für die Behandlung des Trinkgeldes ist, ob das Trinkgeld direkt an den Arbeitnehmer oder an den Unternehmer gezahlt wird. Sowohl die einkommensteuerliche als umsatzsteuerliche Qualifizierung des Trinkgeldes hängt von dieser Frage ab. Weiterlesen