Eine Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung hat nunmehr Arbeitgeber darauf verpflichtet, ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal in der Kalenderwoche einen Test anzubieten, der zum Nachweis einer Infektion mit dem Corona-Virus dient. Zudem müssen Beschäftigte, die auf der Arbeit häufigen Kontakt mit anderen, wechselnden Personen haben, jede Woche zwei Testangebote erhalten.