Immer wieder Ärger mit dem Urlaub!

In den vergangenen Jahren hat die arbeitsrechtliche Praxis selten ein Problem derart beschäftigt wie der Verfall von Urlaubsansprüchen, insbesondere bei langfristiger Krankheit. 
Unter europarechtlichem Einfluss hat sich bekanntlich das Arbeitsrecht jedenfalls in Krankheitsfällen weitgehend von den gesetzlichen Bestimmungen des § 7 Absatz 3 des Bundesurlaubsgesetzes entfernt, wonach im Fall einer möglichen Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden muss, anderenfalls er verfällt. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat zum einen diesen Übertragungszeitraum auf 15 Monate ausgeweitet.

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Endlich wieder persönlicher Austausch: EEP bei „Advoselect“-Herbsttagung in Leipzig – Aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung in ganz Europa und Haftungsfallen für Unternehmer im Fokus

Kurz vor der mit Spannung erwarteten Bundestagswahl haben sich Wirtschaftsanwälte aus ganz Europa zur Herbsttagung des Netzwerks „Advoselect“ in Leipzig getroffen. Die Veranstaltung, bei der sich Vertreterinnen und Vertreter führender Wirtschaftskanzleien über Ländergrenzen hinweg zu den neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung austauschen, konnte in diesem Jahr erstmals seit Pandemiebeginn wieder als Präsenzveranstaltung ausgerichtet werden. Weiterlesen