Mit § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG hat der Gesetzgeber die im Privatvermögen erzielten Wertsteigerungen von Grundvermögen über einen „Spekulationszeitraum“ von 10 Jahren der Besteuerung unterworfen. Da für die Berechnung der 10-Jahresfrist, die der Anschaffung und Veräußerung zugrundeliegenden Verpflichtungsgeschäfte maßgeblich sind, sollte vor Unterzeichnung derartiger Verträge eine Beratung durch Ihren steuerlichen Berater erfolgen. Weiterlesen