Die Geltendmachung der Haftung des Kommanditisten für Gesellschaftsverbindlichkeiten durch den Insolvenzverwalter über das Vermögen einer Kommanditgesellschaft setzt voraus, dass eine Zahlung zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger erforderlich ist. Doch wer muss im Streitfall darlegen und ggf. beweisen, ob und inwieweit die Geltendmachung der Haftung eines Kommanditisten erforderlich ist oder nicht? Darüber hatte das Landgericht Hamburg zu entscheiden.
Insolvenzrecht
Sechs Jahre ESUG: Neue Studie zu Insolvenzverfahren aus Unternehmersicht
Wie gelingt die nachhaltige Sanierung eines Unternehmens am besten? Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht kommt zu interessanten Ergebnissen.