Sechs Jahre ESUG: Neue Studie zu Insolvenzverfahren aus Unternehmersicht

Wie gelingt die nachhaltige Sanierung eines Unternehmens am besten? Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht kommt zu interessanten Ergebnissen.

Im Jahr 2012 ist das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft getreten. Sechs Jahre danach hat das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht in einer Studie Insolvenzverfahren aus Unternehmersicht untersucht.

Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass mit Eigenverwaltungsverfahren eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens besser gelingt als in einem Regelinsolvenzverfahren. Die Unternehmen fühlten sich allgemein gut beraten. Im Vergleich mit den Regelinsolvenzverfahren konnte außerdem festgestellt werden, dass die Planquoten in Eigenverwaltungsverfahren deutlich höher liegen. Eine wesentliche Finanzierungsquellen war in den befragten Verfahren neben dem Insolvenzgeldeffekt und der Nichtabführung der Umsatzsteuerzahllast auch die Nichtabführung von Sozialabgaben.

Ergebnis der Studie war auch, dass Eigenverwaltungsverfahren erst ab einer bestimmten Größenordnung sinnvoll sind. Weiterhin kam die Studie zu dem Ergebnis, dass Schutzschirmverfahren nur noch etwa 10 Prozent aller Eigenverwaltungsverfahren betreffen. Das „normale“ Eigenverwaltungsverfahren dominiert in der Praxis.

EEP fühlt sich aufgrund der Spezialisierung auf Eigenverwaltungsverfahren durch diese Studie bestätigt. Ansprechpartner für Eigenverwaltungsverfahren ist Herr Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm, LL.M (Fachanwalt für Insolvenzrecht), der auch als Insolvenzverwalter tätig ist.

 

Bildquelle: ESB Professional – shutterstock.com

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