Vertretung einer GbR vor dem Grundbuchamt: Der Vertrag allein tut’s nicht!

Wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nach außen von einzelnen Gesellschaftern vertreten wird, müssen diese zweifelsfrei nachweisen können, dass sie auch wirklich vertretungsberechtigt sind. Dies sorgt nicht selten für Streit. In einem konkreten Fall, der vor dem Kammergericht Berlin landete, ging es um die Frage, ob ein mehrere Jahre alter in notarieller Form geschlossener Gesellschaftsvertrag zum Nachweis der Vertretungsmacht vor dem Grundbuchamt genügt.

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