Zum Jahreswechsel herrscht immer wieder Hochkonjunktur bei den Unternehmensnachfolgen. Gründe für diesen Zeitpunkt sind neben emotionalen Gründen (neue Epoche ab dem 01. Januar des nächsten Jahres) bei Personengesellschaften auch ertragsteuerliche Hintergründe (keine Erstellung unterjähriger steuerlicher Abschlüsse). Bei der Ausgestaltung von unentgeltlichen Unternehmensnachfolgen ist aber auch auf den „richtigen“ Zeitpunkt im Sinne des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes zu achten.