In den letzten Jahren gab es zur Frage der Überstundenvergütung diverse gerichtliche Entscheidungen. Diese gipfelten in einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14.05.2019 (*1), welche die Darlegungslast zu Lasten der Arbeitgeber ausdehnt, wenn es um die Veranlassung zu den Überstunden geht. In der Praxis war hieraus vielfach die Verpflichtung des Arbeitgebers interpretiert worden, ein effektives Zeiterfassungssystem zu unterhalten, um Beweisschwierigkeiten bei Überstundenforderungen zu entgehen. Weiterlesen