Crowdworker als Arbeitnehmer

Viele Menschen verdienen ihr Geld über sog. „Mikrojobs“, die auf entsprechenden Online-Plattformen angeboten werden. Dieser Bereich wächst auf dem Arbeitsmarkt stetig und beinhaltet sämtliche Tätigkeiten, die nicht vor Ort, sondern virtuell von zu Hause am PC, Tablet oder Smartphone ausgeführt werden können. Ein Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG) vom Dezember 2020 thematisiert nun den Umgang mit einer noch sehr jungen Form von Erwerbstätigen in diesem Markt.

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