Verlust von Sicherungsrechten in der Zwangsversteigerung

Für den Anlagenbetreiber ist die grundbuchrechtliche Absicherung des Rechts zum Bau, zum Betrieb und zur Pflege der Windkraftanlage eine notwendige Voraussetzung für das Errichten und für den erfolgreichen Betrieb einer Windkraftanlage. Bei Zwangsversteigerungsmaßnahmen kann es dazu kommen, dass diese grundbuchrechtliche Absicherung mit dem Zuschlag erlischt und nicht auf den Ersteher als neuen Eigentümer übergeht. Dies kann passieren, wenn ein vorrangiger Grundschuldgläubiger die Zwangsvollstreckung betreibt. Als solcher können auch öffentlich-rechtliche Einrichtungen auftreten, wenn es um ausstehende öffentliche-rechtliche Beiträge geht. Hat also beispielsweise ein Wasser- und Bodenverband Forderungen gegen den Grundstückseigentümer, so kann eine hierauf beruhende Zwangsversteigerung zur Folge haben, dass auch eine buchmäßig erstrangige Grundbuchposition mit dem Zuschlag erlischt, sofern nicht rechtzeitig die Übernahme der Belastung beantragt wird. Anlagenbetreiber sollten daher sicherheitshalber auch Zwangsversteigerungsverfahren beobachten, sofern sie ihre Anlagen auf privaten Grundstücken betreiben.

Neue Windeignungsgebiete in Schleswig-Holstein ausgewiesen

Das Kabinett hat am 06.11.2012 einem Beschluss zugestimmt, nach dem durch die Ausweisung neuer Windeignungsflächen in Schleswig-Holstein erstmals eine belastbare Planungsgrundlage für den weiteren Ausbau neuer Mittel- und Niederspannungsnetze zur Aufnahme erneuerbarer Energien vorliegt. Bereits ab jetzt sollen Anträge zum Bau von Windkraftanlagen auf neuen Flächen gestellt werden können.

Die Fläche, auf der in Schleswig-Holstein Windkraftanlagen errichtet werden dürfen, wird fast verdoppelt – sie wird um 13.200 Hektar vergrößert.

Aktuelle Pläne finden Sie unter http://www.schleswig-holstein.de/STK/DE/Startseite/Artikel/121106_Windeignungsflaechen.html.

Nach Angaben der Schleswig-Holsteinischen Netz AG kann der Boom der Windernergie jetzt einsetzen und plant dafür weitere Netz-Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe.

Viel Wind wird Windgas

Unter Moderation von Carlo Jolly vom Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag fand vor kurzem eine Veranstaltung der Landtagsabgeordneten Simone Lange in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Flensburg GmbH zu den Erneuerbaren Energien statt. Thema waren die Herausforderungen bei der Umsetzung der Energiewende, vor denen nach dem Ausstieg aus der Atomkraft Politik und Unternehmen stehen. Die zentrale Frage an diesem Abend war: Wie können wir die bereits durch Wind und Sonne gewonnene Energie speichern und wie kann Flensburg davon profitieren? Ulrich Jochimsen, Vorstand des Netzwerks Dezentrale Energieversorgung und Vordenker der neuen Flensburger Energiegenossenschaft stellte die power-to-gas-Technologie (Elektrolyse) vor, mit der nicht eingespeister Windstrom zu „Windgas“ gemacht wird und ins Flensburger Netz einspeist wird. Stadtwerke-Geschäftsführer Maik Render hält eine Nutzung in der Größenordnung einer Sechs-Megawatt-Anlage in zwei Jahren in Flensburg für möglich. Er legte aber gleichzeitig den Finger in die Wunde, denn bislang gäbe es im Gegensatz zu dem Bau der Windkraftanlagen kein Modell für die Finanzierung. Olaf Schulze, Energie- und wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD Landtagsfraktion, pflichtete dem bei und verwies auf die Vielzahl der Probleme, die zur Zeit bestehen. Er erachtete es als äußerst wichtig, dass in Speicherkapazitäten investiert wird. Insgesamt war es ein spannender Abend, an dem auch die Bürger zu Wort kamen. Simone Lange versprach eine Fortführung der Gespräche. Wir freuen uns darauf!

Steuerungsoptionen der Gemeinden der Windenergienutzung

Trotz der Privilegierung von Windkraftanlagen in Außenbereichen haben die Gemeinden die Möglichkeit, über den ihnen zustehenden Planungsvorbehalt eine Steuerung vorzunehmen. Das setzt nach der Rechtsprechung allerdings ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept voraus. Gründe, diese Möglichkeiten zu nutzen, gibt es viele: Lärmemissionen, Gefahren für Vögel, Sichtbeeinträchtigungen, etc.

Um ihre Steuerungsmöglichkeiten unangreifbar zu nutzen, sollten Gemeinden dabei einen gründlichen und vor allem erkennbaren Abwägungsprozess vornehmen. Dabei empfiehlt sich, abschnittsweise vorzugehen und zunächst Tabuzonen festzulegen, in denen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen ausgeschlossen sind bzw. sein sollen. Die übrig bleibenden sogenannten Potentialflächen sind anschließend mit konkurrierenden Nutzungen in Beziehung zu setzen.

Im Rahmen dieses Prozesses kann die Gemeinde auch eigene städtebauliche Vorstellungen einfließen lassen. Wenn allerdings ein solcher Abwägungsprozess gänzlich fehlt, so dürften Investoren Möglichkeiten haben, die Ablehnungsentscheidung der Gemeinde für einen bestimmten Standort anzugreifen.

E-Contracting auf dem Vormarsch

Wegen des Boom der erneuerbaren Energien gewinnt der Bereich des sogenannten E-Contractings zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Inhaber von Windernergie-, Photovoltaik- und Biogasanlagen schließen Energielieferungsverträge privat ab. In Betracht kommen Wärme- und Stromlieferungsverträge.

Wesentlich ist dabei, insbesondere auf folgende Aspekte zu achten:

– Konkretisierung der Liefer- und Abnahmepflicht

– Regelungen zur Messung und Abrechnung

– Aufnahme eines Haftungsausschlusses soweit möglich zuzüglich Haftungsbegrenzung vor allem bei Leistungsstörungen

– Berechtigung der Einstellung der Versorgung bei Vertragsverstößen (z.B. nicht ordnungsgemäßer Messung, Zahlungseinstellung)

– Billigkeits-/Anpassungsklauseln

 

Im Einzelfall können sich weitere Regelungen anbieten.

Offshore-Haftungsregelung und Einführung eines Offshore-Netzentwicklungsplans

Die Bundesregierung will den Ausbau von Offshore-Windparks forcieren und hat dafür Neuregelungen energiewirtschaftlicher Vorschriften beschlossen.

Danach werden die Kosten für Verbraucher der Höhe nach begrenzt und der Eigenanteil der Übertragungsnetzbetreiber erhöht.

Die Neuregelung stelle Kostenkontrolle und Transparenz beim Ausbau der Offshore-Windenergie sicher, da Schadensfälle und Maßnahmen zur Schadensminderung dokumentiert und im Internet veröffentlicht werden sollen. Auch die Kosten und die daraus resultierende Umlage würden transparent gemacht. Zudem sei vorgesehen, dass die Regelungen nach drei Jahren evaluiert und wenn notwendig angepasst werden. Der Gesetzesentwurf soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter:

http://www.erneuerbare-energien.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/48591.php

 

Kai Lippert von der EWS GmbH & Co. KG stellt sein Unternehmen vor

Kai Lippert ist der Geschäftsführer der 1985 gegründeten EWS Energie aus Wind und Sonne GmbH & Co. KG. Sein Unternehmen mit nunmehr über 100 Mitarbeitern ist eine Erfolgsgeschichte, die er heute dem Wirtschaftsrat Schleswig/Flensburg vorstellte.

Trotz sich wandelnder Förderungen zeigte Lippert uns auf, dass Rendite im Energiesektor nicht allein förderabhängig ist. Wesentlich ist das Zusammenspiel verschiedener Faktoren wie Qualität der Fertigung, Professionalität bei der Errichtung und Zuverlässigkeit bei der Wartung – abgesichert durch ausreichende Garantien. Gerade im Hinblick auf die letzten Punkte würden Investoren oft fahrlässig agieren, wenn sie diese Aspekte nicht ausreichend gewichten würden. Er stellte beispielhaft an Solaranlagen dar, dass die Rendite nur zum kleinen Teil vom Preis der Anlage, wesentlich aber von deren Qualität und werthaltigen Garantien abhänge.

Das Fazit war einmal wieder: Nicht jede Anlage rentiert sich und schon gar nicht gleich gut – nur zuverlässige Partner und ausreichend gute Verträge bieten langfristige Sicherheit.

Schadensersatzchancen gegen Tennet

Tennet drohen Millionenklagen, da nicht alle Windparks ausreichend schnell ans Netz angeschlossen werden. Der erste Betreiber eines Windparks hat einen Antrag auf ein Missbrauchsverfahren gegen Tennet gestellt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Beim Erfolg dieses Verfahrens könnten zivilrechtliche Schadensersatzforderungen realisierbar sein.

Für die Windparkbetreiber ist der status quo seit längerem ärgerlich. Große Investitionen werden aufgenommen – ein Netzanschluss zugesichert, aber angeblich mangels finanzieller Leistungsfähigkeit von Tennet nicht umgesetzt. Tennet soll von der Energiewelle überrollt worden sein.

Welcher Gemeinde steht die Gewerbesteuer aus Windkraft zu?

Wir alle haben mittlerweile vor Augen, dass sich die Windkraftanlagen über das ganze Land verteilen. Jede einzelne Windkraftanlage erwirtschaftet dabei für den Betreiber einen eigenen Ertrag. Sind nun Windkraftanlagen eines Betreibers in unterschiedlichen Gemeinden aufgestellt, so sollen auch diese Gemeinden an den Erträgen aus den Anlagen beteiligen werden. In einer Sonderregelung billigt daher das GewStG den Gemeinden, in denen die Windkraftanlagen belegen sind, einen bestimmten Anteil am Gewerbeertrag des Betreibers zu. Ohne diese Sonderregelung würde nur die Gemeinde profitieren, in der der Betreiber seinen Sitz hat bzw. von der er aus seine Geschäftsführungstätigkeit entfaltet. Die Sonderregelung sieht vor, dass die Gemeinde, in der eine Windkraftanlage steht, zu 70 % an der Gewerbesteuer aus der Windkraftanlage beteiligt wird. Die anderen 30 % der Gewebesteuer gehen an die Gemeinde, in der Windkraftbetreiber seinen Sitz hat.

Spannend wird es bei Windkraftanlagen, die nicht an Land stehen, sondern Off-Shore, d.h. im Meer aufgestellt werden, da es sich hierbei um gemeindefreie Gebiete handelt. Sofern ein inländischer Anknüpfungspunkt für die Besteuerung existiert, bestimmt die Landesregierung für diese Fälle per gesonderter Anordnung, welche Gemeinde die Befugnisse des Gewerbesteuergesetzes ausüben darf. Für Schleswig-Holstein ist dies die Landesverordnung über die Erhebung der Gewerbesteuer in gemeindefreien Gebieten vom 03.12.2007 (Schleswig-Holstein GVO BL 07, Seite 538). Danach darf die Gemeinde Helgoland die Gewerbesteuer für das Schleswig-Holsteinische Küstengewässer der Nordsee erheben.

Energiepolitik prägt Kooperation

Die Stadtwerke Neumünster und die Schleswig-Holsteinische Netz AG ziehen aus ihrer Kooperation eine positive Bilanz. Die Beteiligung an der Netz AG habe den Stadtwerken Neumünster eine Dividende von Mio. EUR 2,5 eingebracht. Dagegen hob die Netz AG hervor, durch die Kooperation im Verbreitungsgebiet 50% der Einwohner und 80% der Anlagen zu erreichen, die auf erneuerbare Energien ausgerichtet sind.

Durch den enormen Zuwachs gewinne der Netzausbau immer größere Bedeutung. Das Potential sei noch weitaus größer, wenn der Strom erfolgreich über die Elbe nach Süden geliefert werden könne und die große Aufgabe der Zukunft, die Energiespeicherung, in den Griff bekommen wird.