Kauf eines Windparks – Asset deal?

Wie realisiere ich den Kauf eines Windparks oder einer Windkraftanlage?

Wenn der Park von einer Projektgesellschaft gehalten wird, scheint es am einfachsten, deren Gesellschaftsanteile zu erwerben. Bei solch einem sogenannten Share deal wird der Käufer in sämtliche Rechte und Pflichten des Verkäufers eintreten. Er trägt damit auch sämtliche Risiken ordnungsgemäßer Projektentwicklung nebst Einhaltung gesellschafts- und handelsrechtlicher Pflichten.

Um eine umfangreiche Unternehmensbewertung/-prüfung durch eine Due Diligence zu vermeiden, bevorzugen viele Käufer einen sogenannten Asset deal, bei dem sie sämtliche Einzelwirtschaftsgüter erwerben. Beim Generalübernehmervertrag kaufen sie die schlüsselfertig errichteten Windenergieanlagen zu einem Pauschalfestpreis, der gegebenenfalls vom Windenergieertrag abhängig ist. Wichtig ist ein pönalisierter Terminplan und ein Rücktrittsrecht, wenn bis zu einem bestimmten Zeitpunkt keine Genehmigung vorliegt. Dabei empfiehlt sich, den Nachweis der Grundstückssicherung zur aufschiebenden Projektbedingung zu gestalten – denn hieran scheitern mehr Verträge als gemeinhin bekannt.

Weiter müssen natürlich auch separat alle notwendigen Rechtspositionen wie Verträge und Genehmigungen erworben werden. Zumeist wird hierfür eine erfolgsabhängige Vergütung gewährt.

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