Was ist bei der Tätigkeit im Home-Office besonders zu beachten? Haben Arbeitnehmer Anspruch darauf, ausschließlich im Home-Office zu arbeiten? Können Home-Office und Kurzarbeit kombiniert werden? Und kann der Arbeitgeber die Tätigkeit des Arbeitnehmers im Home-Office erzwingen? Mike Bogensee, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei EEP, gibt Antworten.
Was ist bei der Tätigkeit im Home-Office besonders zu beachten?
Hier stehen datenschutzrechtliche Aspekte im Vordergrund. Dabei empfiehlt es sich aus Sicht des Arbeitgebers, konkrete Verhaltensregeln aufzustellen, um die Vertraulichkeit zu wahren.
Haben Arbeitnehmer Anspruch darauf, ausschließlich im Home-Office zu arbeiten?
Ein derartiger Anspruch besteht nicht, es sei denn der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung sehen dies vor.
Kann der Arbeitgeber die Tätigkeit des Arbeitnehmers im Home-Office erzwingen?
Grundsätzlich nicht. In Ausnahmefällen kann dies unter Verweis auf einen Notfall als arbeitsvertragliche Nebenpflicht in Betracht kommen. Bei Bestehen eines Betriebsrats ist dessen Zustimmung vorab einzuholen.
Können Home-Office und Kurzarbeit kombiniert werden?
Grundsätzlich ist dies möglich, zumal es sein kann, dass wegen technisch eingeschränkter Möglichkeiten im Home-Office sowie parallel zu leistender Kinderbetreuung nur ein Teil der eigentlich geschuldeten täglichen Arbeitszeit erbracht werden kann.
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