Zulässigkeit von Kleinwindanlagen in reinen Wohngebieten

Obwohl Kleinwindanlagen in Wohngebieten äußerst kritisch beäugt werden, ist ihre Zulässigkeit bei den üblichen Grundstücksgrößen für Einfamilienhäuser nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Hierbei kommt es auf konkrete Störwirkungen im immissionsschutzrechtlichen Sinne an. Um die Energiewende tatsächlich zu schaffen, werden dezentrale Lösungen vorgeschlagen.

So wird befürwortet, danach zu differenzieren, ob die Windkraftanlage dem Nutzungszweck des reinen Wohngebiets im konkreten Einzelfall ausnahmsweise dient bzw. seiner Eigenart nicht widerspricht. Dafür sind neben dem Gebietstyp auch sonstige gemeindliche Zwecke heranzuziehen.

Wenn diese Zwecke nicht der Zulässigkeit von Kleinwindanlagen widersprechen, kann eine Errichtungsoption aber auch an der Dichte der Bebauung und/oder an einer unzumutbaren Belästigungswirkung scheitern. Auch hier sollte je nach Einzelfall der Standort der Anlage, die Konstruktion (selbständiger Mast oder Dachaufbau) sowie die Ausrichtung betrachtet werden.

Schleswig-Holstein plant Verdoppelung der Windeignungsflächen

Die Koalition hat im Landesplanungsgesetz eine Verdoppelung der Windeignungsflächen auf 22 800 Hektar oder 1,5 Prozent der Landesfläche beschlossen. So erfreulich die Nachricht ist, so gründlich muss deren Umsetzung geplant werden, um die Sorgen der Bürger zu entkräften. Dabei geht es um befürchtete Beeinträchtigungen der Landschaft, des Vogelflugs und Furcht vor einem Wertverlust an Windparks angrenzender Immobilien.
Ca. 1500 Stellungnahmen müssen ernst genommen werden, damit nicht Verfahrensfehler eine Umsetzung vor Gericht scheitern lassen. Nach SHZ-Bericht vom 28.03.2012 ist mit einer Ausweisung der Flächen daher voraussichtlich erst in etwa einem halben Jahr zu rechnen.

Wie sicher ist mein Vertrag zur Herstellung und Lieferung einer Windenergieanlage?

Mit dem Liefervertrag verpflichtet sich der Verkäufer einer Windenergieanlage zum Aufstellen einer Windenergieanlage mit vorher festgelegten Leistungsparametern. Doch so beachtlich die technische Weiterentwicklung in diesem Bereich auch ist, waren, sind und bleiben viele Windenergieanlagen fehleranfällig. Wie können hier Leistungsgefahren minimiert werden? Zunächst ist zu empfehlen, dass der Lieferant einen bestimmten Qualitätsnachweis zu erbringen hat. Weiter helfen umfangreiche Audits und Werkbesichtigungen, um gerade bei größeren Windenergieparks Fehlerquellen von vornherein zu reduzieren. Nach Abnahme der Anlage gewinnen umfangreiche Gewährleistungsklauseln an Bedeutung. Hierbei ist vor allem darauf zu achten, dass der Lieferant verpflichtet ist, die Logistik und Logistikkosten bei einer Reparatur bereit zu stellen.

Nur ein Risiko wird man den Investoren wohl kaum nehmen können: Das Wetterrisiko ist grundsätzlich vom Besteller zu tragen. Hier helfen nur Mindestvergütungssätze.

Offshore boomt – Erste Aufträge zum Bau von Frachtern in Flensburg

Die Flensburger Schiffbaugesellschaft (FSG) erhält den Auftrag, zwei Transportschiffe zu bauen, die auch bei Offshore-Windparks zum Einsatz kommen können. Der Großauftrag umfasst den Bau von zwei 150 Meter langen Schiffen für das niederländische Unternehmen Rolldock. Baubeginn soll Februar 2013 sein und eine gute Auslastung garantieren. Insgesamt wird durch die Windenergie die Schaffung von diversen Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein erwartet. Experten sehen einen regelrechten Boom voraus!

 

Windkraft: Ein Comeback naht

Fast ein Jahr liegen die Ereignisse im japanischen Fukushima zurück, die eine historische Tragweite auf die deutsche Energiepolitik hatten. Wenige Monate später stimmte der Bundestag mit breiter Mehrheit dem Gesetz über den Ausstieg aus der Atomenergie bis zum Jahr 2022 zu. Der Ausstieg aus der Kernenergie stellt Deutschland vor gewaltige Aufgaben. Der immense Strombedarf soll verstärkt aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sind beträchtliche Investitionen gerade von privaten Anlegern notwendig. Bei diesen Investitionen ist wichtig, die richtigen Fördermittel abzurufen und sichere Verträge abzuschließen.

Nach einem Boom in den ersten Jahren war die Stimmung für die Windkraft zunächst verhalten optimistisch. Das lag vor allem daran, dass die Initiatoren vieler Windkraftfonds Windprognosen zu optimistisch veranschlagt und Wartungs- und Reparaturkosten zu niedrig fixiert hatten. Angesichts der vielfältigen Erfahrungen der vergangenen Jahre im Onshore-Bereich, der Weiterentwicklung der Technologien, der verbesserten Möglichkeiten der Reparatur, rechnen Analysten im Jahr 2012 mit einem Comeback der Windkraft.

Hierbei spielt auch die Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) für das Jahr 2012 mit den geänderten Mindestvergütungsansprüchen eine Rolle.

Wichtig ist bei dem anstehenden Boom, die Einzelheiten genau zu prüfen. Neben der Vergütung sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Angemessener Wartungs- und Instandhaltungsvertrag?
  • Versicherungen?
  • Kündigungsoptionen?
  • Förderungsprogramme?
  • Haftung/pauschalierter Schadensersatz?
  • etc.

Erst wenn solche Checklisten zur Befriedigung abgearbeitet sind, kann ruhigen Gewissens investiert werden!