Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht sieht für Verbraucher und Kleinstunternehmer für bestimmte Fälle ein Leistungsverweigerungsrecht vor. Doch was genau beinhaltet es? Und was nicht? Häufig gestellte Fragen dazu beantwortet Dr. Alena Arnst, Rechtsanwältin bei EEP.
Handels- und Zivilrecht in Corona-Zeiten
FAQ Corona – Handels- und Zivilrecht: Lieferengpässe und Produktionsausfälle
Begründet die Corona-Lage höhere Gewalt? Ist bei Fälligkeit der Leistungs-/Lieferpflicht grundsätzlich eine zeitliche Verschiebung nach hinten möglich? Was tun, wenn dem Auftragnehmer die Leistungserbringung nicht möglich ist: Vertragsrücktritt oder außerordentliche fristlose Kündigung? Muss der Auftraggeber bei Leistungshindernissen dennoch Vergütung zahlen? Dr. Alena Arnst, Rechtsanwältin bei EEP, beantwortet die häufigsten Fragen zu Lieferengpässen und Produktionsausfällen.