Der Countdown für den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss läuft – Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung ab 2022 auch für Altverträge verpflichtend! Dringender Handlungsbedarf für Arbeitgeber!

Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) hat der Gesetzgeber geregelt, dass bei Entgeltumwandlungsverträgen ein Arbeitgeberzuschuss von 15 % zu zahlen ist, sofern Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Dies gilt bereits seit 2019 für alle neuen Verträge, die über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds abgeschlossen worden sind.
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Löschungsansprüche gegenüber Auskunfteien präzisiert

Die Daten von Personen, die ein persönliches Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung durchlaufen, werden gemäß gängiger Praxis der Auskunfteien noch über 3 Jahre lang gespeichert. Den betroffenen Schuldnern ist es aufgrund dieser Einträge häufig unmöglich, trotz erteilter Restschuldbefreiung Darlehen zu erhalten oder Wohnungen anzumieten. Hieraus resultiert ein Interesse an möglichst baldiger Löschung der Informationen über das abgeschlossene Insolvenzverfahren. Nunmehr liegt eine obergerichtliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein zu diesem Komplex vor.

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