EEP wünscht ein frohes Fest und alles Gute für 2018

Liebe Mandanten und Geschäftspartner,

am Ende eines Jahres, das von mancher Überraschung auf der politischen Bühne, aber auch von großer wirtschaftlicher Stabilität in Deutschland geprägt war, möchte ich mich im Namen aller Partner und Mitarbeiter herzlich für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit bedanken.

Sicher haben Sie schon Pläne für das kommende Jahr geschmiedet. Wir würden uns freuen, Sie auch 2018 mit unserer Expertise in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung dabei unterstützen zu dürfen, Ihre Ziele zu erreichen. Unser Team an den Standorten Flensburg, Rendsburg, Kiel, Neumünster, Lübeck und Elmshorn steht Ihnen ab Januar wie gewohnt wieder gern zur Verfügung.

Nun ist es aber erst einmal an der Zeit, eine kleine Pause einzulegen und die Feiertage zu genießen. Ich wünsche Ihnen, Ihren Familien und Ihren Mitarbeitern ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in ein neues Jahr voller Glück, Erfolg und – auch das ist ganz wichtig – Gesundheit. Nutzen Sie die freien Tage, um Kraft zu tanken und Inspiration zu sammeln für die Arbeit im neuen Jahr.

Ihr Helmut Ermer

 

Bildquelle: Evdokimov Maxim – shutterstock.com

Reform des Datenschutzrechts: Ein Überblick (Teil 2)

In Teil 2 unserer Serie zum neuen Datenschutzrecht erfahren Sie mehr zu den Regelungen rund um den Datenschutzbeauftragten, das Verfahrensverzeichnis und die Folgenabschätzung sowie Details zu Bußgeldern, Schadenersatz und Beschäftigtendatenschutz. Lesen Sie außerdem mehr zur „Rechenschaftspflicht“, die die Beweislastumkehr mit sich bringt, und unser Gesamtfazit. Weiterlesen

Reform des Datenschutzrechts: Ein Überblick (Teil 1)

Neue Pflichten, höhere Haftungsrisiken – wenn am 25. Mai 2018 die europäische Datenschutzverordnung (DSGVO) in der EU und gleichzeitig das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft treten, kommt auf die Wirtschaft einiges zu. Wir stellen in einer zweiteiligen Reihe die wichtigsten Neuregelungen vor. Lesen Sie in Teil 1 mehr zu Einwilligung und Datenschutzerklärung sowie Details zu den Rechten Betroffener.

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Transparenzregister: Bußgeldbewehrte Meldepflichten für nahezu alle Gesellschaften

Das im Juni 2017 in Kraft getretene neue Geldwäschegesetz (GwG) sieht erstmals die Einführung eines sogenannte Transparenzregisters vor. Inländische juristische Personen des Privatrechts, eingetragene Personengesellschaften, Stiftungen, Trusts und trustähnliche Rechtsgestaltungen sind bzw. waren hiernach verpflichtet, bis zum 1. Oktober 2017 ihre wirtschaftlich Berechtigten zur Eintragung in das Register mitzuteilen. Verstöße gegen die Meldepflicht können ein Bußgeld bis zu 5 Millionen Euro oder 10 Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes nach sich ziehen.

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Neues Geldwäschegesetz: Verstöße können teuer werden

Das im Juni in Kraft getretene neue Geldwäschegesetz hat zu erheblichen Neuerungen und Verschärfungen geführt. Bei Verstößen drohen insbesondere Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Bei einem schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstoß können es sogar bis zu einer Million Euro oder bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils sein.

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