Um den Ersatz der Kernenergie nach Plänen der Bundesregierung umzusetzen, werden Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee zum wichtigsten Baustein der deutschen Energiewende.
Bis zum Jahr 2030 sollen hier Anlagen mit einer Gesamtleistung von 25 GW errichtet sein. Das erfordert ein effizientes Zusammenwirken von Investoren, Trägern und Behörden, also unter anderem ein zielgerichtetes und schnelles Genehmigungsverfahren.
Das soll durch die novellierte Seeanlagenverordnung verbessert sein.
Offshore-Windparks bedürfen neuerdings der zwingenden Planfeststellung, was zu einer umfassenden Konzentrationswirkung führt.
Weiter folgt das neue Verfahren nun auch dem Ablauf bei Planfeststellungsverfahren. Der einzureichende Plan (anders als der bisherige Antrag) umfasst danach etwa bereits die Umweltverträglichkeitsstudie wie auch die Risikoanalyse.
Neue Befugnisse führen dazu, dass Verfahren zügig vorangetrieben werden können.
Es bleibt aber noch abzuwarten, wie schnell die bisherige Verfahrenspraxis an die neuen Vorgaben angepasst wird.
Vorhabenträger ist gleichwohl zu empfehlen, sich schon den neuen Anforderungen zu stellen und ihre Anträge und Verfahren sorgfältiger, aufmerksamer und aktiver zu steuern, um nicht das Recht zur Verfahrensdurchführung an einen Konkurrenten zu verlieren.