Monat: März 2012
Wie sicher ist mein Vertrag zur Herstellung und Lieferung einer Windenergieanlage?
Mit dem Liefervertrag verpflichtet sich der Verkäufer einer Windenergieanlage zum Aufstellen einer Windenergieanlage mit vorher festgelegten Leistungsparametern. Doch so beachtlich die technische Weiterentwicklung in diesem Bereich auch ist, waren, sind und bleiben viele Windenergieanlagen fehleranfällig. Wie können hier Leistungsgefahren minimiert werden? Zunächst ist zu empfehlen, dass der Lieferant einen bestimmten Qualitätsnachweis zu erbringen hat. Weiter helfen umfangreiche Audits und Werkbesichtigungen, um gerade bei größeren Windenergieparks Fehlerquellen von vornherein zu reduzieren. Nach Abnahme der Anlage gewinnen umfangreiche Gewährleistungsklauseln an Bedeutung. Hierbei ist vor allem darauf zu achten, dass der Lieferant verpflichtet ist, die Logistik und Logistikkosten bei einer Reparatur bereit zu stellen.
Nur ein Risiko wird man den Investoren wohl kaum nehmen können: Das Wetterrisiko ist grundsätzlich vom Besteller zu tragen. Hier helfen nur Mindestvergütungssätze.
Offshore boomt – Erste Aufträge zum Bau von Frachtern in Flensburg
Die Flensburger Schiffbaugesellschaft (FSG) erhält den Auftrag, zwei Transportschiffe zu bauen, die auch bei Offshore-Windparks zum Einsatz kommen können. Der Großauftrag umfasst den Bau von zwei 150 Meter langen Schiffen für das niederländische Unternehmen Rolldock. Baubeginn soll Februar 2013 sein und eine gute Auslastung garantieren. Insgesamt wird durch die Windenergie die Schaffung von diversen Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein erwartet. Experten sehen einen regelrechten Boom voraus!